Es lebe der britische Dental-Amtsschimmel. Erfahrungen mit dem GDC

Es lebe der britische Dental-Amtsschimmel. Erfahrungen mit dem GDC

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Wie schwierig es ist, als Schweizer eine Arbeitsbewilligung in UK beim GDC General Dental Council zu bekommen.

Wer in GB als Dentalhygieniker, Zahnarzt oder Zahntechniker arbeiten will, kommt nicht am General Dental Council GDC vorbei. Dafür muss ein Registrierungs-Marathon überwunden werden. Besonders für Nicht-EU-Bürger ist dies eine komplizierte Angelegenheit, wie meine Erfahrung zeigt.

Als Schweizer Zahntechnikerin, mit eidg.dipl. Abschluss und einer höheren Zusatzausbildung zur ‚Fachfrau Implantologie und festsitzende Prothetik‘, Meisterschule HFZ, dachte ich, im Ausland zu arbeiten ist einfach. London gilt ja als offener Arbeitsmarkt und wenn es in dieser pulsierenden Millionenstadt keine Jobs gibt, wo dann?

Einen Job zu bekommen ist einfach- die Bewilligung dafür dafür umso schwieriger

Die Jobsuche gestaltet sich fürwahr als einfach. Renommierte Labors zeigen sich alle interessiert. Doch dann wird es schwierig. Im Vereinigten Königreich herrscht in der Dentalbranche der GDC, und das mit eiserner Hand!

Hat man das richtige Formular, sollte man wirklich minutiös vorgehen. Es gibt keinen Short Cut, der Weg ist lang und mühsam.

Welche Unterlagen braucht es für die Registrierung beim GDC?

Gebraucht wird, unter vielem anderem, der gesamte Curriculum, also Stundenplan der Erstausbildung. Ich musste dafür bis ins Jahr 1997 zurück und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA  Zürich bitten, mir diesen zuzustellen. Zudem wurde verlangt, dass jede Seite des Curriculum vom Rektor unterschrieben wird, versehen mit einem Begleitschreiben, dass sich der Stundenplan seit anno 1997 nicht geändert hat und falls ja, inwiefern.

Die Schweizer Behörden waren äusserst hilfsbereit.  An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön, Herr Bucheli vom MBA!

Gut ist auch zu wissen, dass alle Unterlagen, Kopien und Fotos von einem Anwalt unterschrieben werden müssen. Und zwar mit Vor-und Nachnamen in Druckschrift und mit Firmenstempel. GDC  schickte mir nach 2-monatiger Prüfung alle Unterlagen zurück, weil mein Anwalt anscheinend falsch unterschrieben hat! Nämlich, als Beispiel, mit F. Solicitor statt Frederik Solicitor. Man stelle sich das mal vor!

Fristen unbedingt im Auge behalten

Amtsschimmel-Highlight war nach einem mehrmonatigem hin und her, als mir der General Dental Council mitteilte, dass all meine Referenzen unterdessen abgelaufen seien, da diese schon vor über einem halben Jahr eingereicht wurden. Die Unterlagen waren während dieses halben Jahres wohlverstanden in einer Schublade des GDC!

Irgendwann kurz vor dem Aufgeben, fasse ich den Entschluss, noch einen letzten Versuch zu starten. Mit neuen Referenzen, neuen Beglaubigungen, alles fein säuberlich vom Anwalt unterschrieben, mache ich mich persönlich auf den Weg an die Wimpole Street in London zum GDC. Nun stehe ich mit einem Bundesordner voller Unterlagen vor der Sachbearbeiterin Maryiah, die mir in 8 Monaten meine Unterlagen 3 mal zurückgeschickt hat.

Maryiah lächelt mich an und meint:

Thanks. Just to let you know, a second case worker will have to go through it all now

Maryiah, General Dental Council GDC London

Ich überlegte kurz, ob ich ausflippen, „Diskriminierung gegen Nicht-EU-Bürger“ schreien soll 😉 Schliesslich aber hole ich tief Luft, denke ok, sie macht auch nur ihren Job (wenn auch reichlich langsam) und sage freundlich:

„Ok Maryiah, take your time!“

Am nächsten Tag habe ich meine Registrierung bekommen. Ja, wer als Zahntechniker in UK arbeiten will braucht viel Geduld;)

Marion Gredig GDC Registration Nr: 266511

http://labor-gredig.ch/ueber-mich-von-der-radiomoderatorin-zur-zahntechnik/

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